Schluss mit Ladenschluss: HLÖG abschaffen

Die JuLis Hessen sprechen sich für die ersatzlose Abschaffung des Hessischen Ladenöffnungszeitengesetzes aus. Arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen sind hiervon nicht betroffen.

Begründung:

Für uns ist es ein Stück Freiheit, den Zeitpunkt des Einkaufes frei zu wählen. Der Staat ist nicht dazu da, unser Leben zu takten. Auch kirchliche Institutionen dürfen in einer sich immer mehr säkularisierenden Gesellschaft eine Sonntagsöffnung nicht verhinden. Auch aus der Sicht der Einzelhändler ist mehr Freiheit geboten: zum Beispiel sollte ein kleiner Büdchenbesitzer öffnen können, wann er will, und nicht, wann der Staat es ihm erlaubt. Im Umkehrschluss darf er seinen Laden natürlich auch schließen, wann er möchte. Bei Frisören hat sich so der Montag als Ruhetag (auch im Sinne der Angestellten) etabliert – ganz ohne staatliche Regulierung.

Arbeitnehmerrechte werden hiervon kaum betroffen: Zuschläge bleiben erhalten. Darüber hinaus halten wir die Koaltionsfreiheit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber für hohes Gut. In anderen Bereichen wie der Gastronomie funktioniert dieses Instrument auch.

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